Bekanntmachung der 51·çÁ÷SE, Walldorf,
gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 UmwG
– Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung –
- Es ist beabsichtigt, die Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht München, HRB 124384) als übertragende Gesellschaft im Wege der vereinfachten Konzernverschmelzung auf die 51·çÁ÷SE als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen. Die Übernahme des Vermögens der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum 01. Januar 2024, 0:00 Uhr („Verschmelzungsstichtag“). Vom Verschmelzungsstichtag bis zum Zeitpunkt des Erlöschens der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG gelten alle Handlungen und Geschäfte der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung als für Rechnung der 51·çÁ÷SE geführt.
Die 51·çÁ÷SE ist die einzige Gesellschafterin der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden 51·çÁ÷SE ist gemäß § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG nicht erforderlich. Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der 51·çÁ÷SE zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 a), § 9 Abs. 2, § 12 Abs. 3, § 60 UmwG.
- Die Aktionäre der 51·çÁ÷SE, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, werden auf ihr Recht hingewiesen, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 3 UmwG).
- Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der 51·çÁ÷SE ist entbehrlich, da der 51·çÁ÷SE sämtliche Geschäftsanteile an der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehören, § 62 Abs. 4 S. 1 UmwG.
- Ab dem Tag dieser Bekanntmachung sind folgende Unterlagen zugänglich:
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- Die Jahresabschlüsse und, soweit erforderlich, die Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023:
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51·çÁ÷SE, 26. April 2024
Der Vorstand


