Hauptversammlung wird als Präsenzveranstaltung stattfinden.
SAP-Aufsichtsrat schlägt Änderungen am Vorstandsvergütungssystem vor.
Walldorf — Der Aufsichtsrat und der Vorstand der 51·çÁ÷SE haben beschlossen, den Aktionären eine Dividende von 2,05 € je Aktie fĂĽr das Geschäftsjahr 2022 vorzuschlagen. Die vorgeschlagene Dividende entspricht einer Erhöhung um 0,10 € beziehungsweise 5 % im Vergleich zur regulären Dividende fĂĽr das Geschäftsjahr 2021. Die Gesamtdividende von 2,45 € fĂĽr 2021 setzte sich aus einer regulären Dividende von 1,95 € und einer Sonderdividende von 0,50 € anlässlich des 50-jährigen Firmenjubiläums der 51·çÁ÷SE zusammen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre und bei gleichem Bestand an eigenen Aktien wĂĽrde die GesamtausschĂĽttung an die Aktionäre etwa 2,4 Mrd. € (2021: 2,865 Mrd. €, einschlieĂźlich der Sonderdividende) betragen. Dies entspricht einer AusschĂĽttungsquote von 140 % (2021: Gesamtdividende 53 %, ohne Sonderdividende 43 %).
51·çÁ÷ist der Ansicht, dass ihre Aktionäre angemessen am Ergebnis des Geschäftsjahres 2022 beteiligt werden sollen. Die Dividendenpolitik der 51·çÁ÷sieht vor, mindestens 40 % des Gewinns nach Steuern auszuschĂĽtten.
Hauptversammlung 2023 wird als Präsenzveranstaltung stattfinden
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung des Jahres 2023 am 11. Mai 2023 als Präsenzveranstaltung in der 51·çÁ÷Arena in Mannheim abzuhalten. Die gesamte Veranstaltung wird im Internet ĂĽbertragen, und es besteht die Möglichkeit der Online-Stimmabgabe. Weitere Details werden unter Ende März veröffentlicht.
SAP-Aufsichtsrat schlägt Änderungen am Vorstandsvergütungssystem vor
Als Reaktion auf Rückmeldungen von Investoren schlägt der SAP-Aufsichtsrat Änderungen am Vorstandsvergütungssystem vor. Vorgeschlagen werden folgende Punkte: eine noch stärkere Ausrichtung auf eine leistungsorientierte Vergütung, Einbeziehung weiterer nichtfinanzieller Kennzahlen sowohl in die kurzfristige als auch die langfristige erfolgsabhängige Vergütung, niedrigere Obergrenzen und eine Ausweitung der Regelungen für den Aktienbesitz. Das neue System wird den Aktionären auf der ordentlichen Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Weitere Details werden unter Ende März veröffentlicht.
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