DIESE BEKANNTMACHUNG DARF WEDER DIREKT NOCH INDIREKT IN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SINGAPUR ODER IN EINEM ANDEREN RECHTSGEBIET, IN DEM DIES UNGESETZLICH WÄRE, VERÖFFENTLICHT ODER VERBREITET WERDEN.
Walldorf, 28. Mai 2026 –Ìý Die , von Moody’s mit A1 (stabil) und von S&P Global mit A+ (stabil) bewertet, hat erfolgreich eine Euro-Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 3,5 Milliarden Euro über vier Tranchen mit Laufzeiten von zwei, drei, fünf und sieben Jahren abgeschlossen. Der Nettoerlös aus dieser Transaktion wird für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet, einschließlich der (Re-)Finanzierung von Akquisitionen.
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan, Singapur oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung („U.S. Securities Act“) oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung oder im Rahmen einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des U.S. Securities Act nicht gelten, verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada, Japan oder Singapur, oder an oder für Rechnung von Staatsangehörigen, Gebietsansässigen oder Staatsbürgern Australiens, Kanadas, Japans oder Singapurs, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem U.S. Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada, Japan und Singapur statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keinen Prospekt für die Zwecke der Verordnung (EU) 2017/1129 dar. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem Wertpapierprospekt treffen, der nach seiner Veröffentlichung auf der Website der Luxemburger Börse () verfügbar sein wird.
Diese Bekanntmachung richtet sich an oder ist zur Verteilung in Großbritannien nur für (i) Personen bestimmt, die über professionelle Erfahrung im Umgang mit Kapitalanlagen verfügen entsprechend ArtikelÌý19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 („Order“) oder (ii) high net worth entities, die unter ArtikelÌý49(2) der Order fallen, oder (iii) Personen, an die sie in sonstiger Weise rechtmäßig verteilt werden darf (alle diese Personen werden als „relevante Personen“ bezeichnet). Diese Bekanntmachung richtet sich nur an relevante Personen. Andere Personen sollten weder auf Basis dieser Bekanntmachung noch aufgrund eines ihrer Inhalte handeln oder sich darauf verlassen. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, ist nur für relevante Personen zugänglich und wird nur mit relevanten Personen durchgeführt.
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